Zum Samstag, 1. September 2007 tritt das neue Nichtraucherschutzgesetz in Kraft, das das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden und in Verkehrsmitteln verbietet. Wie bei jedem Gesetz gilt: Wer es bricht, wird bestraft, wenn er dabei erwischt wird.
Konkret heißt das für die Nutzer des Nahverkehrs: Das Rauchen in den Zügen ist komplett verboten, auch im "Speisewagen" und auf dem WC. Ebenso darf in Bahnhöfen und auf den Bahnhofsvorplätzen sowie in den Bahnhofs-Unterführungen nicht mehr geraucht werden. Auf den Bahnsteigen gilt das Rauchverbot nicht - hier will die Deutsche Bahn AG auf den Bahnsteigen von stärker frequentierten Stationen weiterhin gekennzeichnete Raucherbereiche anbieten. Auf den Bahnsteigen von Tunnelstationen ist das Rauchen grundsätzlich verboten.
Übrigens: In Geschäften im Bahnhof sind Raucher-Bereiche weiterhin erlaubt, sofern die Geschäfts-Inhaber dort entsprechende Bereiche eingerichtet haben.

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