Donnerstag, 30. August 2007

Nichtraucherschutzgesetz ab 1. September: Rauchen im Bahnhof ist strafbar

Zum Samstag, 1. September 2007 tritt das neue Nichtraucherschutzgesetz in Kraft, das das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden und in Verkehrsmitteln verbietet. Wie bei jedem Gesetz gilt: Wer es bricht, wird bestraft, wenn er dabei erwischt wird.
Konkret heißt das für die Nutzer des Nahverkehrs: Das Rauchen in den Zügen ist komplett verboten, auch im "Speisewagen" und auf dem WC. Ebenso darf in Bahnhöfen und auf den Bahnhofsvorplätzen sowie in den Bahnhofs-Unterführungen nicht mehr geraucht werden. Auf den Bahnsteigen gilt das Rauchverbot nicht - hier will die Deutsche Bahn AG auf den Bahnsteigen von stärker frequentierten Stationen weiterhin gekennzeichnete Raucherbereiche anbieten. Auf den Bahnsteigen von Tunnelstationen ist das Rauchen grundsätzlich verboten.
Übrigens: In Geschäften im Bahnhof sind Raucher-Bereiche weiterhin erlaubt, sofern die Geschäfts-Inhaber dort entsprechende Bereiche eingerichtet haben.

Keine Kommentare: