Sonntag, 2. August 2009

Mehr Rechte bei Verspätungen auf Bahnreisen

Zum 29. Juli sind deutschlandweit neue Rechte für Fahrgäste, die durch verspätete Züge ihr Ziel erreichen müssen, in Kraft getreten.
So kann man ab 20 Minuten Verspätung bereits auf einer anderen Strecke fahren, als die gekaufte Fahrkarte ursprünglich vorsah sowie auf Fernzüge umsteigen.
Ab 60 Minuten Verspätung gibt es nun 25% statt 10% des Fahrkartenpreises zurück und in den Nachtstunden werden zudem Taxi- oder Busfahrtkosten bis 80 Euro erstattet.
Bei Verspätungen über 120 Minuten gibt es nunmehr 50% des Fahrpreises zurück.

Die Regelung gilt sowohl für Regional-, als auch für Fernzüge, unabhängig vom Eisenbahnunternehmen (Deutsche Bahn oder Privatbahn). Bei bestimmten Verspätungsgründen, die die Eisenbahnunternehmen nicht zu verantworten haben (z.B. Behinderungen durch Unwetter) besteht jedoch kein rechtmäßiger Anspruch auf Erstattungen.

Nähere Informationen unter www.vbbonline.de.

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